Spenden.
DIE LINKE ist die einzige der im Bundestag vertretenen Parteien, die keine Großspenden von Konzernen, Banken, Versicherungen und Lobbyisten erhält. Unsere wichtigste Einnahmequelle sind unsere Mitgliedsbeiträge. Das macht uns unabhängig vom Einfluss Dritter. Wir sind nicht käuflich. Für Spenden von Genossinnen und Genossen, Sympathisantinnen und Sympathisanten sind wir aber dankbar. Durch diese Spenden ist es möglich, Projekte und Kampagnen zu finanzieren, die wir uns sonst nicht oder nicht in diesem Maße leisten könnten. Dafür danken wir allen Spenderinnen und Spendern ganz herzlich.
Nur weiter so!
Wir haben noch viel zu tun und jede Menge gute Ideen, die wir mit zusätzlichen Spenden verwirklichen können. Uns hilft jeder Euro.
Spendenkonto:
DIE LINKE. Diepholz
Volksbank eG Sulingen
IBAN: DE20 2569 1633 3461 4850 00
BIC: GENODEF1SUL
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.